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Was ist als Erstmaßnahme im Notfall zu tun, wenn Sie eine kranke, verletzte oder junge Fledermaus gefunden haben? Fassen Sie eine Fledermaus immer nur mit Handschuhen oder einem sonstigen Schutz gegen Bisse an! Die Wahrscheinlichkeit, sich durch einen Fledermausbiss mit Tollwut zu infizieren, ist zwar äußerst gering. Viele Arten können jedoch kräftig und schmerzhaft beißen.
Bei Findlingen mit größeren Wunden oder Knochenbrüchen kann nur ein Fledermausspezialist helfen. Sie sollten das Tier möglichst schnell in eine Notfallkiste setzen, zum Beispiel in eine Schachtel. Legen sie ein Tuch mit hinein. Verschließen Sie die Schachtel sehr gut, z. B. mit Klebe- oder Gummiband. Ein Zentimeter genügt den kleinen Arten zum Entkommen! Wenn Sie es sich zutrauen, können Sie dem Tier Wasser (mit Pipette oder Teelöffel seitlich an die Maulspalte) anbieten. Im Winter sollte die Notfallkiste in einen etwa 5 bis 10°C kühlen Raum gestellt werden, im Sommer sollte sie bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden.
Benachrichtigen Sie dann einen Fledermaus-Fachmann.
Eine kleine Einführung in den richtigen Umgang mit Fledermäusen finden Sie im LBV-Ratgeber Umgang mit Fledermäusen (pdf).
Mit ausgewachsenen Fledermäusen ohne erkennbare Verletzungen sollte am Abend (außer in Frostnächten oder bei Dauerregen) ein Abflugversuch unternommen werden. Setzen Sie das Tier in der Abenddämmerung möglichst hoch an eine rauhe Wand, Holzverschalung oder ein Fensterfliegengitter und beobachten Sie, ob es abfliegen kann.
Vor allem kleine Arten wie die fünf bis sechs Gramm leichten Zwergfledermäuse werden oft als vermeintlich hilflose Jungtiere angesehen. Junge Fledermäuse gibt es bei uns nur von Ende Mai bis Juli. In den ersten Lebenswochen sind sie entweder völlig nackt oder nur flaumig behaart. Sie können durch gekippte Fenster in Wohnungen gelangen. Findet man ein hilfloses Jungtier sollte man den Winzling in sein Quartier zurücksetzen. Meist findet man das Quartier in einem Haus wenige Meter vom Fundort entfernt.
Das Naturschutzgesetz lässt die vorübergehende Aufnahme hilfloser Fledermäuse zu. Wenn aber absehbar ist, dass das Tier nicht in kurzer Zeit wieder freigelassen werden kann, müssen die Naturschutzbehörden informiert werden.