Die freie Salzach

Die Salzach - der letzte freie Voralpenfluss

Gemeinsam mit dem Bayerischen Kanuverband e.V., dem Österreichischen Kanuverband, dem Bund Naturschutz in Bayern e.V., dem Naturschutzbund Österreich, dem Landesfischereiverband Bayern, dem Deutschen Alpenverein (Sektion Burghausen) und der Aktionsgemeinschaft Lebensraum Salzach setzt sich der Landesbund für Vogelschutz (LBV) für den Erhalt einer frei fließenden Salzach und eine weitgehende Renaturierung des Fluss- und Auenlebensraums ein.

 

Die Salzach ist ein Alpenfluss und entspringt etwa in 2450m Höhe am Salzachgeier in den Kitzbühler Alpen. Etwa in Höhe Salzburg geht die Salzach von einem alpinen Fluss mit entsprechendem Gefälle in einen Voralpenfluss über. Bis zur Mündung in den Inn legt sie eine Strecke von 225 km zurück und bildet über weite Strecken die Grenze zu unserem Nachbarland Österreich. Die untere Salzach ist der einzige Fluss nördlich der Alpen, der auf einer Länge von über 60 km von Wasserkraftwerken verschont geblieben ist. Dieser Fluss und seine Auen sind ein Schutzgebiet von höchstem europäischen Rang. Und er stellt eine der letzten intakten Lebensraumachsen zwischen Alpen und Donauraum dar. 

 

Dennoch sind insgesamt mehr als 90% der Fließgewässerstrecke der Salzach bereits verbaut und werden durch Kraftwerke genutzt. Die von den Kraftwerksbefürwortern derzeit geplanten Staustufen an der Salzach erzeugen nur ganz unbedeutende Strommengen im Promillebereich, die Stromausbeute läge bei circa 0,1% des Gesamtstrombedarfs in Bayern – diese Mengen könnten ebenso durch die Modernisierung der bereits bestehenden Kraftwerke ausgeglichen werden. Da der Salzachabfluss zudem von starken Schwankungen geprägt ist, mit Hochwasser im Frühjahr und Niedrigwasser im Winter und Sommer, wäre eine Stromerzeugung nur etwa die Hälfte des Jahres möglich.

Somit ist das Vorhaben für den Steuerzahler eine absolut negative Investition, denn mittlerweile kann kein neues Wasserkraftwerk ohne staatliche Subventionen gebaut werden. 

 

Des Weiteren würde eine Flussbegradigung infolge des Kraftwerkbaus das Hochwasserrisiko enorm erhöhen. Die Wassermassen strömen dann ungebremst durch das kanalartige Flussbett, da der einstige Wasserrückhalt durch die Überflutungsflächen des Auwalds nicht mehr besteht.

Chancen für eine naturnahe Sanierung

Die Aktionsgemeinschaft Lebensraum Salzach (ALS) fordert daher eine möglichst naturnahe Sanierung mit großzügiger Flussbettaufweitung und unbefestigten Ufern sowie den Verzicht auf teure Verbauungen und Kraftwerksnutzung. 

  • Erhalt des natürlichen Hochwasserschutzes 
  • Wiederherstellung der ursprünglichen Auenlandschaft mit vielfältigen Gewässertypen (Altwasser, Seitenarme, Bäche, Tümpel)
  • Regenerierung des von Trockenheit bedrohten Auwalds
  • Bestehenbleiben der Fischwanderwege
  • Wahrung des Lebensraumes seltener Tier- und Pflanzenarten (Fischotter, Eisvogel, Flussregenpfeifer, Äskulapnatter, Orchideen u.v.m.)
  • Weitertransport von Pflanzensamen aus den Alpen 
  • Bildung eines dynamischen Gleichgewichts beim Kiestransport aufgrund des unverbauten Ufers
  • Einzigartiger Erholungs- und Erlebnisraum für Wanderer, Naturliebhaber, Bootsfahrer, Fischer und alle Menschen aus Nah und Fern

→ Naturerbe und Wasserkraft nicht vereinbar!

In den letzten Jahren wurde in der unteren Salzach eine vorbildliche Renaturierung begonnen.

Der Erhalt und die Rückgewinnung von Auen spielen eine wichtige Rolle für einen effektiven Hochwasserschutz. Durch die Bereitstellung von Raum gibt man dem Fluss die Möglichkeit,  sich selbst zu regulieren und dadurch die Hochwassermarken drastisch und wirksam für alle Anlieger des Flusses zu senken.

 

Entsprechende Forderungen sind bereits in Schreiben wie Auenprogramm Bayern, Biodiversitätsstrategie Bayern, europäisches Netzwerk Natura 2000, Wasserrahmenrichtlinie, natürlicher Rückhalt im Hochwasserschutzprogramm Bayern verankert.

Das Bundesamt für Naturschutz schreibt am 17.3.2014 in seinen „Kernforderungen Wasserkraft“ unter anderem

„Bestehende frei fließende Gewässerstrecken sind von einer Nutzung durch Wasserkraft auszuschließen.

Neubau von Wasserkraftanlagen in Schutzgebieten (NSG und Natura2000-Gebiete) ist auszuschließen…

Des Weiteren sind die Verknüpfung zwischen Aue und Fließgewässer, die Geschiebeweitergabe sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Gewässerdynamik als wichtige ökologische Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie durchzuführen.“